5 vor 12 - gesetzl. Rauchmelderpflicht !

Seit 2013 gilt auch für bestehende Privatgebäude, Altbauten & Mietwohnungen die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern unter Anderem in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern.

Da sich die Übergangsfristen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden bieten wir unseren Kunden Informationen auf unserer Seite Produkte | Rauchmelder an.


Ihr externer Brandschutzbeauftragter

Mit über 60 Jahren Erfahrung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz haben
wir den Weitblick um auch ihren Betrieb und ihre Mitarbeiter optimal für die
Aufgaben im Brandschutz vorzubereiten.
Unser Einsatzgebiet als Brandschutzbeauftragter umfasst: Thüringen, Bayern,
Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen.
Als bestellter Brandschutzbeauftragter werden nachfolgende Leistungen
angeboten:

  • Aufstellung und Kontrolle der Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Organisation und Überwachung der Brandschutzmaßnahmen
    ( organisatorisch, baulich, anlagentechnisch ).
  • Anweisung und Überwachung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzen von Brandschutzeinrichtungen.
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes z.B. bei Planung von Neu- und
    Umbauten, Betriebsänderungen usw.
  • Jährliche Brandschutzunterweisung des Personals und die dreijährige
    Ausbildung von Brandschutzhelfern ( siehe Unterweisung ).
  • Die Durchführung von an- und unangemeldeten Brandschutzbegehungen
    mit nachfolgenden Schwerpunkten:
  • Begehbarkeit, Funktion und Zustand von Flucht- und Rettungswegen.
  • Überprüfung von Wartungsfirmen auf richtlinienkonformer Prüfung und
    Instandsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Prüfung der Rechnungen und Berichte anhand der aufgeführten Leistungen
  • Dokumentation und Meldung von Brandschutzmängeln an die GL.

Die hier aufgeführten Positionen sind nur ein kleiner Auszug über das mögliche
Leistungsspektrum eines externen Brandschutzbeauftragten.
Brandschutz fordert Sachverstand, Weiterbildung, Vertrauen, umfassende
Erfahrung, Zuverlässigkeit, kompetente Partner und permanente Erreichbarkeit.
All diese wichtigen Merkmale sind bei uns gegeben.

Warum ein externer Brandschutzbeauftragter ?

Er sieht Mängel und Probleme ohne Betriebsblindheit.

Er arbeitet ohne Angst um seinen Arbeitsplatz.

Er nimmt sich die Zeit, welche er für seine Aufgabe braucht.

Er hat die Beziehungen zu mehreren Versicherungen, Behörden und Herstellern von Brandschutzeinrichtungen.

Starten sie jetzt ihre Anfrage !