5 vor 12 - gesetzl. Rauchmelderpflicht !

Seit 2013 gilt auch für bestehende Privatgebäude, Altbauten & Mietwohnungen die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern unter Anderem in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Bayern.

Da sich die Übergangsfristen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden bieten wir unseren Kunden Informationen auf unserer Seite Produkte | Rauchmelder an.


Ausbildung Brandschutzhelfer und Personal

Unser Informationsservice für Arbeitgeber und Brandschutzverantwortliche Feuer - es brennt

Was tun, wenn es brennt ? Was tun, damit es nicht brennt ?

Feuer ! Dieses Wort löst meist Panik aus.
Feuer ! Es klingt nicht nur gefährlich - Es ist auch extrem gefährlich.
Feuer ! Hitze und gefährlicher Rauch breiten sich schneller aus, als man denkt.

Ein Brand stellt eine absolute Ausnahmesituation dar und kaum jemand hat Zeit
zu überlegen, wie er sich Verhalten soll und wie er Gefahren wirkungsvoll
begegnen kann.

Was kann getan werden, um sich richtig zu verhalten ?
ÜBEN - SCHULEN - ÜBEN - SCHULEN - ÜBEN - und nochmals ........

  • Übungen machen bewusst, was sonst falsch gemacht würde und wird !
  • Übungen veranlassen logisch zu handeln !
  • Übungen helfen Abläufe nachvollziehbar machen !
  • Übungen machen aus "Unkenntnis" - Detailkenntnis !
  • Übungen helfen gegen Betriebsblindheit !
  • Übungen sensibilisieren für Verantwortung im Bereich Brandschutz !
  • Übungen nehmen durch "Wissen", die Bedenken vor falschen Handlungen !
  • Übungen verhelfen zu mehr Ruhe unter Stress im Schadensfall !
  • Übungen retten im Schadensfall Menschen und Arbeitsplätze durch den
    gezielten und erfolgreichem Einsatz von Brandschutzeinrichtungen !

Müssen Arbeitnehmer im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern usw. unterwiesen werden?

JA !

Unterweisung und Schulung / Personal nach der ASR A2.2
In Unterweisungen müssen alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die für einem sicheren Umgang mit Gefahren nötig sind, vermittelt werden. Sie müssen sich sowohl auf die Gefahren beziehen, als auch auf das richtige Verhalten und dem Umgang mit ihnen. Zu beachten ist auch, dass jede Unterweisung zu wiederholen ist, und zwar in Abständen, die der Bedeutung der Regel, den Gefahren und der Merkfähigkeit der Mitarbeiter entspricht.
Unsere Unterweisungen und Schulungen enthalten einen praktischen und
theoretischen Teil und werden dokumentiert.
Zum brandschutzgerechten Verhalten ist in der Regel eine jährliche Unterweisung ausreichend.

Ausbildung Brandschutzhelfer gem. DGUV-Information 205-003
In dieser Information ist die Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern geregelt.
Es ist in der Regel die Ausbildung von 5% des Personals ausreichend. Zu berücksichtigen ist jedoch Urlaub, Krankheit, Montage, Personalwechsel, Elternzeit usw., dies ergibt je nach Betriebsgröße und Personal in der Regel eine Ausbildung von mindestens 50-100%.
Unsere Ausbildung Brandschutzhelfer enthält einen praktischen und
theoretischen Teil und wird dokumentiert.
Ein Zertifikat über die Ausbildung und Informationsmaterial wird dem
Brandschutzhelfer übergeben.
Hier halten wir in der Regel eine Unterweisung alle 3 Jahre ausreichend.